Mit der „wasserrechtlichen Erlaubnis“ erteilen die Behörden die Zustimmung für die Einleitung von biologisch gereinigtem Abwasser. Vorzugsweise in ein Fließgewässer oder wenn dies nicht vorhanden ist, in das Grundwasser über eine Versickerungsanlage.

Die einfachste und damit auch preiswerteste Ableitung stellt die Einleitung in ein, möglichst auf dem eigenen Grundstück, vorhandenes fließendes Gewässer, wie z.B. einen Bachlauf o.ä. dar.

Ist kein fließendes Gewässer vorhanden, oder schwer erreichbar, muss das Abwasser in den Boden über eine Sickeranlage versickert werden. Dabei ist eine „bodenkundliche Begutachtung“ mit einem fachgerechten Sickerversuch des anstehenden Bodens notwendig. Danach erst kann die Versickerungsanlage fachgerechte geplant und deren Größe ausgelegt werden. Gern führen wir diese Leistungen im Bedarfsfall für Sie mit aus.

Auch für schwierige Fälle finden wir Lösungen. Die Fäkalienabfuhr aus Sammelgruben ist das teuerste und damit letzte Mittel um Ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nachzukommen! Fordern Sie uns!

Eine Teilnahmebescheinigung am Fachseminar beim BDZ Leipzig „Versickerung von biologisch gereinigtem Abwasser“ vom 29.04.2010 liegt vor.

Im Folgenden mehr zu den verschiedenen Methoden:

Einleitung in einen Graben oder ein Fließgewässer

Ist kein fließendes Gewässer vorhanden, oder schwer erreichbar, muss das Abwasser in den Boden über eine Sickeranlage versickert werden. Dabei ist eine „bodenkundliche Begutachtung“ mit einem fachgerechten Sickerversuch des anstehenden Bodens notwendig. Diese können wir im Bedarfsfall für Sie mit ausführen.

Einleitung in das Grundwasser

Am 01.03.2010 trat das neue Wasserhaushaltsgesetz in Kraft, welches unter anderem verbindlich regelt, dass Kleinkläranlagen nur noch nach den entsprechenden gültigen DIN-Normen zu erstellen, zu unterhalten und zu prüfen sind.

Im nachfolgenden Fall betrifft das die DIN 4261-5:2012-10.

1. Versickerungsgraben

Der Sickergraben ist gem. der gültigen DIN genau definiert und nur er ist zugelassen.
Diese Art wird von uns bevorzugt gebaut, da diese in der Regel die preiswerteste, platzsparende und die von der Behörde bevorzugte Sickermethode ist.
VersickerungsgrabenSickergrube

1.1. Abwandlungen Sickergrube als Sickerbeet

Sickerbeete sind technische Abwandlungen der zugelassenen Sickergrube. Dabei handelt es sich um eine teilweise abgedichtete Grube, bemessen wie o.g. und mit geeigneten Kies befüllt. Das gereinigte Abwasser wird mit der Ablaufpumpe der KKA schwallartig über Verteilerrohre im oberen Bereich des Beetes, jedoch noch unter der Oberfläche, aufgebracht und versickert langsam in den Untergrund. Der Vorteil solcher Anlagen liegt zum einen darin, dass der Kies im Verschlammungsfall problemlos erneuert werden kann und zum anderen kann diese Anlage als Hochbeet auch gut bei hohen anstehenden Grundwasserständen verwendet werden. Des Weiteren kann das Sickerbeet auch bepflanzt werden. Eine weitere Steigerung der Reinigungsleistung ist damit gut möglich, bis hin zur weitergehenden Keim-Eliminierung bei Ablaufklasse H. Eine sehr stromsparende und naturnahe Variante der Hygienisierung von Abwasser, falls gefordert.

2. Versickerungsgrube mit Schacht

Punktförmige, platzsparende Versickerungsanlage, bestehend aus einem Schacht mit umlaufendem unterirdischem Versickerungsraum. Funktion und Aufbau sind ähnlich wie beim Versickerungsgraben.

3. Versickerungsmulde

In dieser DIN-Norm erstmals aufgeführt und zugelassene Anlage mit oberirdischem Zulauf. Geeignet für hoch anstehendes Grundwasser oder oberflächennaher Staunässe. Pflegeaufwand nötig.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie in jedem Fall vorher prüfen müssen, was überhaupt von Ihrer unteren Wasserbehörde für eine Versickerungsanlage genehmigt wird.
Wir beraten Sie dazu gern.