Damit sie ihren Dienst stets ohne Einschränkungen leisten können, ist es wichtig Abfluss- und Kanalanlagen regelmäßig auf bestimmte Anforderungen zu überprüfen. Mit unserem Farb-TV-System leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag. Durch eine solche TV-Kanalinspektion kann der optische Innenzustand von Abflussleitungen von DN 50 mm bis zu DN 300 mm festgestellt werden. So können Bau- und Installationsmängel, sowie eingetretene und absehbare Schäden und Störungen der Entwässerungsanlagen in der Regel frühzeitig und sicher diagnostiziert werden.

Beispiele solcher Mängel sind unter anderem:
• Hindernisse des Abflusses wie der Einwuchs von Wurzeln, Bauschutt, Inkrustierung, einragende Dichtungen und Rohrstutzen
• Schäden am Rohr wie Brüche, Risse, Korrosionen oder Deformationen
• Abweichungen der Leitungslage wie Unterbögen (auch „Wassersäcke“ genannt) und Muffenversätze
• Undichtigkeiten des Rohrs als Ursache für Infiltration (d.h. Wassereinbruch) und/oder Exfiltration (d.h. Abwasseraustritt) – dies kann schwere Folgeschäden für Umwelt und Bauwerke nach sich ziehen

Um eine optimale TV-Inspektion gewährleisten zu können, ist es wichtig die Abfluss- und Kanalanlagen vorab gründlich mit einem Hochdruckspüler und ggf. einer Motorspirale zu reinigen. Da alle Arbeiten im Allgemeinen im Rahmen eines Einsatzes durchgeführt werden, entstehen Ihnen für die vorausgehende Reinigung selbstverständlich keine zusätzlichen Wartezeiten und Wegekosten.
Die TV-Inspektionen, das Dokumentationsmaterial (Protokolle der Inspektion, Printbilder und Fotos, Videoaufzeichnungen, graphische Darstellungen und Datenträger-Aufzeichnungen) und der Abschlussbericht liefern die nötigen Beweise zur Sicherung und Wahrnehmung Ihrer Interessen und können als mögliche Entscheidungsgrundlage für nötige Abhilfe- bzw. Sanierungsmaßnahmen fungieren.
Eine TV-Inspektion kann aus unterschiedlichen Anlässen erforderlich werden:

•    Störungen des Abflusses (insbesondere wenn sie wiederkehrend sind),
•    vermutete Defekte der Leitung,
•    feuchte Mauerwerke,
•    Neu- und Umbaumaßnahmen,
•    Erwerb einer Immobilie,
•    Vorgaben des Gesetzgebers.

Der Verlauf einer Leitung kann mit einer TV-Inspektion grundsätzlich nicht geortet werden. Hierzu haben wir jedoch geeignete Verfahren im Angebot.

Dichtheitsnachweis von Schmutzwasserleitungen

Nach den geltenden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Eigenkontrollverordnung (EKVO) bzw. der Selbstüberwachungsverordnung Kanalwesen (SüwVKan) ist jeder Betreiber einer Abfluss- und Kanalanlage dazu verpflichtet, die Dichtheit seiner Anlage zu gewährleisten und nachzuweisen. Ein solcher Dichtheitsnachweis kann in vielen Fällen (insbesondere im Privatbereich) bereits durch eine TV-Inspektion als erbracht gelten. In diesem Zusammenhang informieren Sie jederzeit gern über alle rechtlichen und technischen Fragen.

Mit diesem System und einer Zusatzausstattung lässt sich auch ein Kanalverlauf orten.
Mit diesem System und einer Zusatzausstattung lässt sich auch ein Kanalverlauf orten.